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Sportgericht annulliert LHC-Sieg gegen GW Werder

mic

20. Dez. 2023

Regelverstoß der Schiedsrichter geahndet / Cottbuser Handballverein geht gegen Urteil vor

Es gibt Geschenke unter dem Weihnachtsbaum, auf die man gerne verzichten kann. So eins hat der LHC Cottbus bekommen. Das Verbandssportgericht (VSG) der GbR Oberliga Ostsee-Spree hat den hart erkämpften Sieg der Cottbuser Handballer gegen den Aufstiegsfavoriten HV GW Werder wegen einer falschen Schiedsrichterentscheidung annulliert. Dagegen wehren sich nun die Lausitzer.


Was war passiert: Über 2000 Zuschauer in der Lausitz-Arena hatten am 18. November nach einer emotional geführten Partie nach Spielschluss den 33:31-Sieg der Lausitzer gegen die Havelländer und die damit verbundene Übernahme der Spitzenposition in der Handball-Oberliga Ostsee-Spree gefeiert.


Kurz vor Ende der ersten Halbzeit unterbrachen die Schiedsrichter das Spiel, gaben Time-out und eine 2-Minuten Zeitstrafe gegen Stefan Darius von GW Werder. Der Spieler begab sich daraufhin zur Bank. Dabei verließ er das Spielfeld außerhalb der Wechselzone. Dies bemerkte das Kampfgericht und teilte den Schiedsrichtern den vermeintlichen Wechselfehler mit. Der Schiedsrichter sprach daraufhin eine erneute 2-Minuten Zeitstrafe wegen des vermeintlichen Wechselfehlers aus. Dies war zugleich die dritte Zeitstrafe gegen den Spieler. Darius bekam die rote Karte.


Hiergegen richtet sich der Einspruch des HV GW Werder mit dem Verweis auf den Kommentar der DHB-Zusatzbestimmungen zu den internationalen Handballregeln zu Punkt 4:4. Darin heißt es unter anderem…, „dass es Sinn der Auswechsellinie ist, ein korrektes Auswechseln sicherzustellen, nicht aber, Spieler zu bestrafen, die die Seiten- oder die Torauslinie ohne Vorteilsabsicht überschreiten (z.B. um Wasser oder das Handtuch direkt neben der Auswechsellinie zu holen oder die Spielfläche nach einer Hinausstellung auf sportliche Weise außerhalb der eigenen Auswechselmarkierung zu verlassen).“


Nach Aussage des Kampfgerichtes lag kein unsportliches Verhalten bei Verlassen des Spielfeldes vor. Die weitere Bestrafung erfolgte ausdrücklich wegen des angeblichen Wechselfehlers. Somit haben die Schiedsrichter einen Regelverstoß begangen.


In der Urteilsbegründung heißt es: „Unstrittig ist in diesem Verfahren, dass hier eindeutig ein Regelverstoß der Schiedsrichter vorliegt, und das VSG nur festzustellen hat, ob dieser Regelverstoß spielentscheidend war, wie es der Einspruchsführer in seinem Einspruchsschreiben vorträgt. Die Sportfunktionäre geben Werder recht und sehen diese Szene als spielentscheidend an. Man hätte Werder die Möglichkeit eines weiteren Auswechselspielers genommen“


Diese Entscheidung akzeptiert der LHC Cottbus nicht und wird daher fristgerecht bei der ersten Kammer des Bundessportgerichts des Deutschen Handball-Bundes (DHB) Berufung gegen das Urteil einlegen.


Präsident Kai-Uwe Weilmünster: „Wir verstehen nicht, weshalb die Disqualifikation eines Spielers, der im Schnitt 1,7 Tore pro Spiel erzielt, spielentscheidend gewesen sein soll. Schließlich haben wir das Spiel mit zwei Toren Unterschied gewonnen. Der LHC ist der Mannschaft, den Sponsoren und den Fans schuldig, die Entscheidung des Verbandssportgerichts von der nächsten Instanz überprüfen zu lassen“.


„Kern des Verfahrens ist die Beantwortung der Frage, ob die möglicherweise zu Unrecht erfolgte Disqualifikation des Werder-Spiers Darius tatsächlich spielentscheidend war. Nach Vorgabe der DHB-Bundesgerichte ist ein Regelverstoß dann spielentscheidend, wenn nach Auffassung des Gerichts ohne den Regelverstoß ein Punktgewinn oder Sieg der betroffenen Mannschaft nicht nur denkbar, sondern auch hochgradig wahrscheinlich gewesen wäre. In der Regel wird das Merkmal spielentscheidend von den Gerichten sehr eng ausgelegt und die Messlatte für die Annahme einer hochgradigen Wahrscheinlichkeit sehr hochgelegt“, fasst Weilmünster zusammen.

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